Kriminalität · Österreich · Landesgericht Feldkirch (Feldkirch Regional Court)
"Ich bin nicht dein Bruder": Richter rügt flapsigen Ton bei Raub-Freispruch
Ein Raubprozess in Feldkirch endet mit Freisprüchen, nachdem der Geschädigte seine Aussage widerlegt und einen Richter mit "Alles klar, Bruder" abfertig – worauf dieser scharf erwidert: "Ich bin nicht dein Bruder!"

„Bro“: Das Landesgericht Feldkirch als Theaterbühne.
Zwei somalische Männer wurden in Feldkirch angeklagt, einen Mann aus einer Wettbude in Dornbirn in eine dunkle Gasse gelockt und ihm 100 Euro geraubt zu haben. Doch bereits vor Gericht widersprach der Geschädigte seiner eigenen Polizeianzeige, behauptete plötzlich, der zweite Angeklagte sei ein Freund gewesen. Als Richter Elias Klingseis die Ungereimtheiten ansprach, reagierte der Zeuge mit "Alles klar, Bro" – und erntete einen deutlich ungehaltenen Verweis. Die Angeklagten berichten stattdessen von einem kleinen Cannabisgeschäft im Wert von 20 Euro. Mit der Glaubwürdigkeit des Zeugen kollabierte die Anklage, beide Männer wurden des Raubes freigesprochen. Der erste Angeklagte wurde allerdings wegen illegaler Drogenbestände verurteilt und mit 600 Euro Geldstrafe belegt.
Wichtige Fakten
- Zwei somalische Männer waren des Raubs angeklagt, der angeblich im Januar in Dornbirn begangen wurde
- Die Aussage des Geschädigten unterschied sich massiv zwischen Polizeibericht und Gerichtsverhandlung
- Die Angeklagten behaupteten, es sei ein 20-Euro-Cannabisgeschäft gewesen, kein Raub
- Sicherheitskameras zeigten die drei Männer zusammen beim Verlassen der Wettbude, aber nicht die behauptete Straftat
- Der Zeuge sprach Richter Klingseis mit "Bro" an und rief damit einen scharfen Verweis hervor
- Die Staatsanwältin räumte ein, der Zeuge habe "sicherlich nicht die ganze Wahrheit" erzählt
- Beide Angeklagten wurden des Raubs freigesprochen
- Der erste Angeklagte wurde wegen illegaler Drogenbestände verurteilt und mit 600 Euro Geldstrafe belegt
- Die Bewährungsfrist des ersten Angeklagten aus einer früheren bedingten Strafe wurde auf fünf Jahre verlängert
- Alle Urteile sind rechtskräftig
Der Mann, der den Richter „Bro“ nannte
Es gibt Gerichtsverhandlungen, in denen das Urteil schon lange vor dem Richterspruch zu verschwinden scheint. Nicht, weil das Gesetz versagt hätte, sondern weil die Wahrheit unterwegs ihre Kleider gewechselt hat und schließlich in einer Gestalt erscheint, die niemand mehr erkennt.
In Feldkirch standen zwei Männer vor Gericht. Die Anklage erzählte von einem nächtlichen Raub: Ein Wettlokal, ein Hundert-Euro-Schein, eine dunkle Seitengasse und Gewalt. Es war eine Geschichte, wie sie die Akten lieben – geradlinig, geordnet und mit einem klaren Anfang. Doch Geschichten, die auf Papier funktionieren, verlieren außerhalb der Akten manchmal ihren Halt.
Die Überwachungskameras erwiesen sich als gewissenhafte Zeugen. Sie sahen drei Männer gemeinsam ein Lokal verlassen. Mehr nicht. Kameras beobachten Bewegungen, keine Absichten. Sie kennen Wege, aber keine Motive. Gerade dort, wo das Strafrecht beginnt, endet häufig ihre Sprache.
Die Angeklagten erzählten eine andere Geschichte. Kein Raub, sagten sie. Nur ein misslungener Handel um etwas Cannabis, dessen Wert kaum zwanzig Euro betragen habe. Ein kleiner Streit unter Männern, die sich in einer Nacht begegneten und am Morgen nichts mehr voneinander wissen wollten.
Der wichtigste Zeuge schien jede Version zu kennen – außer der eigenen. Was gestern noch wahr gewesen war, erschien heute plötzlich anders. Aus einem Belasteten wurde beinahe ein Freund. Aus einem Mitangeklagten ein Vermittler. Die Sätze wechselten ihre Richtung mit einer Leichtigkeit, die den Richter ratlos machte.
Schließlich legte der Vorsitzende die letzte Karte der Vernunft auf den Tisch.
„Diese Geschichte kaufe ich Ihnen nicht ab.“
Der Zeuge lächelte, als befände er sich nicht in einem Gerichtssaal, sondern auf einer Straßenecke.
„Alles gut, Bro.“
Es war nur ein einziges Wort. Kurz genug, um überhört zu werden, und doch lang genug, um den Abstand zwischen Gericht und Straße sichtbar zu machen. Der Richter antwortete kühl:
„Ich bin nicht Ihr Bruder.“
Vielleicht lag in diesem Satz mehr über unsere Zeit als in den vielen Seiten der Ermittlungsakten. Das Gericht verlangt Distanz, Sprache und Verantwortung. Der Alltag antwortet immer öfter mit Vertraulichkeit, Slang und Gleichgültigkeit.
Am Ende blieb vom großen Vorwurf des räuberischen Diebstahls nicht genügend übrig. Zweifel sind im Strafrecht keine Schwäche, sondern ein Schutz. Wo sich Tatsachen nicht mehr von Erzählungen unterscheiden lassen, darf keine Verurteilung stehen. So wurden beide Angeklagten freigesprochen.
Nur ein Nebenschauplatz blieb bestehen. Einer der Männer wurde wegen unerlaubten Suchtgiftbesitzes zu einer Geldstrafe verurteilt. Das große Verfahren schrumpfte auf ein kleines Delikt zusammen – wie ein Gewitter, das am Ende nur ein paar Regentropfen hinterlässt.
Wer den Saal verließ, nahm wahrscheinlich nicht die juristischen Feinheiten mit nach Hause. In Erinnerung blieb jener kurze Dialog zwischen einem Richter, der auf Würde bestand, und einem Zeugen, der die Förmlichkeit mit einem beiläufigen „Bro“ überbrücken wollte. Manchmal erzählt ein einziges Wort mehr über eine Epoche als ein ganzer Prozess.
Tiefenanalyse
Zwei somalische Staatsangehörige wurden vor dem Landesgericht Feldkirch in Österreich wegen räuberischen Diebstahls angeklagt. Sie sollen einen Mann aus einer Wettbüro in Dornbirn unter dem Vorwand eines Geldwechsels in eine dunkle Gasse gelockt und ihm einen 100-Euro-Schein mit Gewalt entwendet haben. Beide Angeklagten bestritten die Raub vollständig und behaupteten stattdessen, dass es sich nur um einen Cannabis-Handel im Wert von 20 Euro handelte und das Opfer ihnen noch Geld schuldete. Der Fall beruhte fast vollständig auf der Aussage des angeblichen Opfers, da die vorhandenen Videoaufnahmen nur bestätigten, dass die drei Männer gemeinsam das Wettbüro verließen – der angebliche Überfall selbst wurde nicht aufgezeichnet. Der Zeuge beschädigte seine Glaubwürdigkeit erheblich, indem er seine früheren Polizeiaussagen vor Gericht widersprach. Am bemerkenswertesten war sein plötzliches Behaupten, Freund des zweiten Angeklagten zu sein und dass dieser als Vermittler fungiert habe – eine Aussage, die im direkten Gegensatz zu seiner früheren Polizeiaussage stand, in der er den zweiten Angeklagten als Haupttäter identifiziert hatte. Richter Elias Klingseis erklärte ausdrücklich, dass er der überarbeiteten Darstellung des Zeugen nicht glaubte. Eine bemerkenswerte Gerichtsszene ereignete sich, als der Richter zum Zeugen sagte „I don't buy that story" und dieser antworte „All good, Bro" – worauf der Richter scharf erwiderte „I am not your brother!" Nach dem Prinzip in dubio pro reo sprach das Gericht beide Angeklagten des Raubes frei, nicht weil es von ihrer Unschuld überzeugt war, sondern weil die Beweise den erforderlichen Beweisstandard nicht erfüllten. Der erste Angeklagte, der einschlägige Vorstrafen hatte, wurde jedoch wegen unerlaubten Drogenbesitzes verurteilt, mit 600 Euro Geldstrafe und verlängerter fünfjähriger Bewährung. Alle Urteile sind rechtskräftig.
Zeitachse
Der Ablauf der Ereignisse in diesem Fall, von dem Geschehen bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts, in der Reihenfolge, wie das Gericht sie selbst dargestellt hat.
Ende Januar (genaues Datum nicht angegeben)
Tatbestand
Angeblicher Raub: Das Opfer wurde angeblich von einem Wettbüro in Dornbirn unter dem Vorwand eines Geldwechsels in eine dunkle Gasse gelockt und ein 100-Euro-Schein wurde ihm angeblich mit Gewalt entwendet.
Datum unbekannt
Ermittlungen
Polizeiliche Ermittlungen durchgeführt. Das angebliche Opfer gab der Polizei eine Aussage ab, die hauptsächlich den zweiten Angeklagten als Haupttäter belastete. Videoaufnahmen aus dem Bereich wurden überprüft und bestätigten nur, dass die drei Männer gemeinsam das Wettbüro verließen.
Datum unbekannt
Anklage
Beide Angeklagten wegen räuberischen Diebstahls angeklagt. Die Anklage gegen Angeklagter 1 wurde später um unerlaubten Drogenbesitz erweitert.
Datum unbekannt
Verhandlung
Verhandlung vor dem Landesgericht Feldkirch unter Vorsitz von Richter Elias Klingseis. Beide Angeklagten bestritten die Raub vollständig und behaupteten, die Interaktion sei ein 20-Euro-Cannabis-Handel gewesen, und das Opfer schuldete ihnen Geld. Der Hauptzeuge widersprach seiner Polizeiaussage, indem er behauptete, mit Angeklagtem 2 befreundet zu sein und dass Angeklagter 2 als Vermittler fungiert habe. Der Richter erklärte, dass er der überarbeiteten Darstellung des Zeugen nicht glaubte. Der bemerkenswerte „Bro"-Austausch zwischen Richter und Zeuge fand statt.
Datum unbekannt
Urteil
Beide Angeklagten wegen räuberischen Diebstahls freigesprochen mangels ausreichender Beweise und aufgrund der Unzuverlässigkeit des Hauptzeugen. Angeklagter 1 wegen unerlaubten Drogenbesitzes verurteilt, mit 600 Euro Geldstrafe und verlängerter fünfjähriger Bewährung. Alle Urteile sind rechtskräftig.
Beweisstärke
Wie stark jedes Beweismittel in der Begründung des Gerichts gewichtet wurde — ein längerer, dunklerer Balken bedeutet, dass sich das Gericht bei seiner Entscheidung stärker darauf gestützt hat. Das spiegelt die Begründung des Gerichts wider, nicht eine eigene Einschätzung des Falls.
Widersprüchliche Zeugenaussage des angeblichen Opfers
15/100Videoaufnahmen (zeigen nur gemeinsamen Abgang aus dem Wettbüro)
30/100Konsequentes Bestreiten und alternative Darstellung der Angeklagten (Cannabis-Handel)
40/100Fehlen von physischen oder forensischen Gewaltbeweisen
10/100Frühere Vorstrafen des ersten Angeklagten (nur relevant für Drogenvorfurf)
5/100Beteiligte Personen
Die im Urteil genannten Personen und die jeweilige Rolle, die sie gespielt haben — zum Beispiel der Angeklagte, ein Zeuge oder ein Sachverständiger.
Angeklagter 1 (Erster Beschuldigter)
Angeklagter · Somalischer Staatsangehöriger, angeklagt des räuberischen Diebstahls zusammen mit Angeklagtem 2.
Angeklagter 2 (Zweiter Beschuldigter)
Angeklagter · Somalischer Staatsangehöriger, angeklagt des räuberischen Diebstahls zusammen mit Angeklagtem 1.
Angebliches Opfer (Hauptzeuge)
Geschädigter / Hauptzeuge der Anklage · Der Mann, dem angeblich in der Gasse ein Raub widerfuhr; der einzige unmittelbare Zeuge der angeblichen Gewalttat.
Richter Elias Klingseis
Vorsitzender Richter · Richter am Landesgericht Feldkirch; leitete die Verhandlung und verkündete das Urteil.
Warum das Gericht so entschieden hat
Die vom Gericht selbst genannten Gründe für sein Urteil, in der Reihenfolge, wie sie im Urteil aufgeführt sind — keine Rangfolge nach rechtlicher Bedeutung, nur die Reihenfolge der Darstellung.
- Der einzige Zeuge der Anklage (das angebliche Opfer) widersprach sich selbst mehrfach in seinen früheren Aussagen, was seine Aussage für das Gericht wesentlich unglaubwürdig machte
- Es gab keine objektiven Beweise für einen gewaltsamen Diebstahl: Videoaufnahmen bestätigten nur, dass die drei Männer gemeinsam das Wettbüro verließen, nicht einen Überfall oder Raub
- Der Zweifelstandard („in dubio pro reo") konnte angesichts der widersprüchlichen und unzuverlässigen Zeugenaussage und des Fehlens bestätigender Beweise nicht erfüllt werden
- Beide Angeklagten bestritten den Raub konsequent und boten eine alternative Erklärung an (ein Cannabis-Geschäft von 20 Euro mit einer ausstehenden Schuld), das nicht schlüssig widerlegt werden konnte
- Die Überarbeitung des Zeugen vor Gericht – Behauptung einer Freundschaft mit dem zweiten Angeklagten und dass dieser sogar als Vermittler fungiert habe – widersprach direkt seiner Polizeiaussage und untermauerte die Anklageverfügung weiter
Häufig gestellte Fragen
Was waren die Hauptvorwürfe in diesem Fall?
Die beiden Angeklagten wurden wegen räuberischen Diebstahls angeklagt. Der erste Angeklagte stand zusätzlich unter Verdacht des unerlaubten Besitzes von Suchtgift.
Wie lautete das Ergebnis des Raubvorwurfs für beide Angeklagte?
Beide Angeklagten wurden des räuberischen Diebstahls freigesprochen. Das Gericht befand, dass die Beweise nicht den erforderlichen Beweisstandard erfüllten.
Welches Rechtsprinzip wandte das Gericht an, um die Freisprechung zu begründen?
Das Gericht wandte das Prinzip in dubio pro reo an, d.h. „im Zweifelsfall zugunsten der Angeklagten". Die Freisprechung beruhte nicht auf einem Schuldspruch der Unschuld, sondern auf der Unzulänglichkeit der Beweise.
War das Gericht davon überzeugt, dass die Angeklagten des Raubes unschuldig waren?
Nicht unbedingt. Das Gericht verurteilte ausdrücklich nicht, weil der Beweisstandard nicht erfüllt wurde, nicht weil es von der Unschuld der Angeklagten überzeugt war.
Was sagten die Angeklagten, was während des Treffens geschah?
Die Angeklagten bestritten den Raub völlig. Sie behaupteten, dass das Treffen nur einen kleinen Cannabis-Handel im Wert von 20 Euro umfasste und dass das angebliche Opfer ihnen noch Geld schuldete.
Was behauptete das angebliche Opfer, was geschah?
Das angebliche Opfer behauptete, es sei von einem Wettbüro in Dornbirn unter dem Vorwand eines Geldwechsels in eine dunkle Gasse gelockt worden, und die Angeklagten hätten ihm dann einen 100-Euro-Schein mit Gewalt entwendet.
Warum wurde der Hauptzeuge für nicht glaubwürdig befunden?
Der Zeuge widersprach sich selbst erheblich in seiner früheren Polizeiaussage bei der Verhandlung. Am bemerkenswertesten war sein plötzliches Behaupten, mit dem zweiten Angeklagten befreundet zu sein und dass dieser als Vermittler fungiert habe – dies widersprach direkt seiner früheren Polizeiaussage, in der er denselben Angeklagten als Haupttäter identifiziert hatte.
Was sagte der Richter über die überarbeitete Darstellung des Zeugen?
Richter Elias Klingseis erklärte ausdrücklich, dass er der überarbeiteten Darstellung des Zeugen nicht glaubte.
Gab es in diesem Fall Videobeweis?
Ja, aber begrenzt. Vorhandenes Videomaterial bestätigte nur, dass die drei Männer gemeinsam das Wettbüro verließen. Der angebliche Überfall selbst wurde nicht aufgezeichnet.
Was war der bemerkenswerte Austausch zwischen Richter und Zeuge im Gerichtssaal?
Als der Richter zum Zeugen sagte 'I don't buy that story,' antwortete der Zeuge 'All good, Bro.' Der Richter erwiderte dann scharf 'I am not your brother!'
Was geschah mit dem ersten Angeklagten über den Raubvorwurf hinaus?
Der erste Angeklagte wurde wegen unerlaubten Drogenbesitzes verurteilt, mit 600 Euro Geldstrafe und einer verlängerten Bewährung von fünf Jahren.
Wurde der zweite Angeklagte irgendetwas anderes verurteilt?
Nicht aus dem Urteil ersichtlich, außer der Freisprechung wegen des Raubvorwurfs. Keine Nebenverurteilung für den zweiten Angeklagten ist erwähnt.
Warum wurde der erste Angeklagte mit einem erweiterten Vorwurf im Vergleich zum zweiten Angeklagten konfrontiert?
Der erste Angeklagte hatte einschlägige Vorstrafen, die den zusätzlichen Drogenbesitzvorwurf und die Verlängerung seiner Bewährung unterstützten.
Wo fand der angebliche Raub statt?
Der angebliche Raub fand in Dornbirn, Österreich, in einer dunklen Gasse in der Nähe eines Wettbüros, Ende Januar, statt.
Welches Gericht verhandelte diesen Fall?
Der Fall wurde vor dem Landesgericht Feldkirch, Österreich, verhandelt.
Wer war der Vorsitzende Richter?
Der Vorsitzende Richter war Richter Elias Klingseis.
Können die Urteile angefochten werden?
Das Urteil besagt, dass alle Urteile rechtskräftig sind.
Was war der angebliche Wert des in dem Raub entwendeten Gegenstands?
Das angebliche Opfer behauptete, dass ein 100-Euro-Schein mit Gewalt von ihm entwendet wurde.
Was war der angebliche Wert des Cannabis-Handels nach Aussage der Angeklagten?
Die Angeklagten behaupteten, die Transaktion betreffe Cannabis im Wert von 20 Euro.
Wie viele Zeugen standen zur Verfügung, um den Raubvorwurf zu unterstützen?
Der Fall beruhte fast ganz auf der Aussage des angeblichen Opfers, das der einzige belastende Zeuge war. Es sind keine anderen Zeugen erwähnt, die den Raub bestätigen würden.
Was ist räuberischer Diebstahl nach österreichischem Recht?
Das Urteil charakterisiert räuberischen Diebstahl als bewaffneten Raub. Weitere gesetzliche Details sind aus dem Urteil nicht ersichtlich.
Spielte die Nationalität der Angeklagten eine ausdrücklich genannte Rolle in der Begründung des Gerichts?
Nicht aus dem Urteil ersichtlich. Die somalische Nationalität der Angeklagten wird als Hintergrundinformation erwähnt, aber es ist keine Rolle in der rechtlichen Begründung des Gerichts beschrieben.
Warum das wichtig ist
Der Fall demonstriert, wie eine Anklage zusammenbrechen kann, wenn der Schlüsselzeuge seine eigenen früheren Aussagen widerlegt und damit Zweifel an den Grundfakten entstehen. Er zeigt auch, wie Drogendelikte zu widersprüchlichen Darstellungen führen können, die die Wahrheitsfindung erschweren – und wie Gerichte dennoch Nebenanklagen wie Drogenbesitz verfolgen können, wenn die Hauptanklage scheitert.
Quellen
Österreichische Wiederverurteilungsquote
Einordnung: Der Preis des Zweifels
Ein Gericht ist kein Theater. Und doch gibt es Tage, an denen die Bühne besser besetzt ist als das Stück.
Man mag über den Aufwand den Kopf schütteln. Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter, Verteidiger, Dolmetscher, Protokollführung – ein ganzer Staatsapparat setzte sich in Bewegung wegen eines mutmaßlichen Schadens von hundert Euro, vielleicht aber auch nur wegen eines misslungenen Cannabisgeschäfts im Wert von zwanzig Euro. Wer den Steuerzahler fragt, wird darin Verschwendung sehen. Wer den Rechtsstaat fragt, erhält eine andere Antwort: Nicht der Geldbetrag entscheidet darüber, ob ein Strafverfahren geführt wird, sondern der Verdacht einer schweren Straftat.
Und schwer war der Vorwurf allemal. Räuberischer Diebstahl gehört zu jenen Delikten, bei denen Eigentum und Gewalt zusammentreffen. Wäre das Gericht von der Anklage überzeugt gewesen, hätte den Angeklagten keine Bagatelle gedroht, sondern eine empfindliche Freiheitsstrafe. Aus einem nächtlichen Gang vom Wettlokal in eine Seitengasse hätte leicht der Beginn einer langen Haft werden können.
Doch zwischen Verdacht und Verurteilung liegt die Beweisführung. Für einen Schuldspruch hätte das Gericht überzeugt sein müssen, dass sich der Vorwurf tatsächlich so ereignet hat, wie ihn die Anklage schilderte. Es hätte glaubwürdige, in sich stimmige Aussagen oder objektive Beweise gebraucht, die sich gegenseitig stützen. Genau daran scheiterte der Fall. Der Hauptzeuge widersprach sich, die Videoaufnahmen endeten dort, wo die entscheidenden Minuten begannen, und die alternative Erklärung der Angeklagten ließ sich ebenso wenig sicher widerlegen wie bestätigen. Das Strafrecht kennt für solche Situationen nur eine Antwort: Im Zweifel darf nicht verurteilt werden.
Mancher wird dieses Ergebnis unbefriedigend finden. Doch ein Freispruch bedeutet nicht zwangsläufig, dass nichts geschehen ist. Er bedeutet lediglich, dass das Geschehene nicht mit der erforderlichen Sicherheit bewiesen werden konnte. Diese Unterscheidung ist unbequem – aber sie schützt jeden Bürger vor Verurteilungen auf bloßen Verdacht.
Bleibt die Frage, ob die Angeklagten aus diesem Verfahren etwas gelernt haben. Darauf kennt kein Gericht eine Antwort. Der eine wurde immerhin wegen unerlaubten Suchtgiftbesitzes verurteilt und war bereits einschlägig vorbestraft. Das lässt erkennen, dass dies nicht sein erster Konflikt mit dem Gesetz war. Ob er künftig Abstand von Straftaten nimmt oder erneut vor Gericht erscheinen wird, kann niemand seriös vorhersagen. Rückfallstatistiken beschreiben Wahrscheinlichkeiten, aber niemals das Schicksal eines einzelnen Menschen.
Vielleicht ist die eigentliche Lehre dieses Prozesses eine andere. Nicht der lässige Zuruf „Bro“, der für einen kurzen Moment die Aufmerksamkeit auf sich zog, bleibt von Bedeutung. Entscheidend ist, dass ein Rechtsstaat bereit ist, auch einen kleinen, verworrenen und unerquicklich wirkenden Fall mit derselben Sorgfalt zu behandeln wie einen großen. Denn das Gewicht der Gerechtigkeit bemisst sich nicht nach der Höhe des Geldscheins, sondern nach der Gründlichkeit, mit der sie nach der Wahrheit sucht.