Arbeitsplatz · Schweiz · Fribourg Cantonal Court (Freiburger Kantonsgericht)

Förster wegen Baumfall verurteilt – Forstbranche in Alarmstimmung

Ein Schweizer Förster wurde wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt, nachdem ein Baum 2020 eine Wanderin in Fribourg traf und zur Querschnittslähmung führte. Die Verurteilung schockiert die Forstbranche, die eine unrealistische Inspektionspflicht für alle Bäume oder Pfadsperrungen befürchtet.

20.7.2026Urteil liegt vorÜberwältigende Beweislage

Ein Förster in der Schweiz wurde vom Kantonsgericht Fribourg verurteilt, nachdem eine Wanderin 2020 von einem Baum in der Region Veveyse getroffen und querschnittsgelähmt wurde. Das Untergericht hatte den Förster zunächst freigesprochen, doch das Kantonsgericht hob das Urteil auf und verurteilte ihn wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen. Das Gericht befand, dass der Förster entlang des viel genutzten Wanderwegs jeden einzelnen Baum hätte inspizieren oder den Weg sperren müssen. Diese Entscheidung alarmiert Forstfachleute landesweit, da sie eine praktisch unmögliche Sorgfaltspflicht zu schaffen scheint und möglicherweise zu massiven Pfadsperrungen führt. Hinzu kommen Klimawandel und ein Besucherandrang seit der Pandemie, was die Herausforderungen für Förster verstärft.

Wichtige Fakten

  • 2020 wurde eine Wanderin im Bezirk Veveyse des Kantons Fribourg von einem Baum getroffen und ist seither querschnittsgelähmt.
  • Das Untergericht sprach den zuständigen Förster zunächst frei.
  • Die verletzte Frau legte Berufung gegen den Freispruch ein.
  • Das Kantonsgericht Fribourg verurteilte den Förster wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung.
  • Die Strafe beträgt 20 Tagessätze in Form einer bedingten Geldstrafe.
  • Das Gericht entschied, dass der Förster jeden Baum am viel genutzten Wanderweg hätte inspizieren oder den Weg sperren müssen.
  • Forstfachleute befürchten, dass das Urteil eine unrealistische Inspektionspflicht schafft und massenhaft Pfadsperrungen zur Folge haben könnte.
  • Der Klimawandel beschleunigt das Baumsterben und erhöht die Risiken für Förster.
  • Die Besucherzahlen in Wäldern sind seit der COVID-19-Pandemie stark gestiegen.
  • Der Kanton Waadt diskutiert über klarere Richtlinien für das Risikomanagement in Wäldern.

Der Wald auf der Anklagebank

Der Förster sitzt nicht wie ein Verbrecher auf der Anklagebank. Er sitzt dort wie jemand, der sein Leben lang Bäume gezählt hat und nun plötzlich selbst gezählt wird.

Vor ihm liegen Akten. Hinter ihm liegt Wald.

Der Saal des Kantonsgerichts in Freiburg wirkt nüchtern. Helles Holz, blanke Tische, Computerbildschirme. Doch durch die geöffneten Fenster scheint ein Sommer, der verdächtig friedlich aussieht. Man könnte beinahe vergessen, weshalb man hier sitzt. Es geht um keinen Mord, keinen Raub, keine Intrige. Es geht um einen Baum.

Ein einziger Baum.

Er war jahrzehntelang still gewesen. Er hatte Schatten gespendet, Blätter verloren, Vögel getragen. Dann stürzte er eines Tages um und begrub das bisherige Leben einer Frau unter seinem Gewicht.

Seitdem sitzt sie im Rollstuhl.

Der Baum schweigt.

Die Richter müssen für ihn sprechen.

Die Geschädigte blickt ruhig nach vorne. Wer sie nicht kennt, bemerkt zunächst nur den Rollstuhl. Erst später wird klar, dass dieser Rollstuhl nicht das eigentliche Urteil ist – sondern dessen Vorgeschichte.

Sie war spazieren gegangen.

Nicht auf einem verbotenen Pfad. Nicht während eines Sturms. Nicht in einer Nacht voller Gewitter.

Ein Sommertag.

Ein Lehrpfad.

Ein Picknickplatz.

Dann krachte der Wald.

Man erzählt solche Unfälle gewöhnlich mit einem einzigen Satz: Ein Baum fiel um.

Doch zwischen "stand" und "fiel" liegen manchmal Jahrzehnte – und jetzt mehrere tausend Seiten Gerichtsakten.

Der Vorsitzende Richter spricht sachlich.

"War der Baum erkennbar gefährlich?"

Eine einfache Frage.

Der Förster hebt kaum den Kopf.

"Ein Wald besteht nicht aus einzelnen Bäumen."

Der Satz bleibt im Raum hängen.

Ein Gutachter antwortet.

"An einem Ort mit besonders vielen Besuchern muss jeder einzelne Baum beurteilt werden."

Jeder.

Das kleine Wort klingt schwerer als der Stamm einer Buche.

Die Verteidigung zeichnet das Bild eines Waldes, der niemals vollständig beherrscht werden kann.

Man könne keinen Wald verwalten wie einen Parkplatz.

Man könne keine Millionen Bäume täglich kontrollieren.

Natur bleibe Natur.

Sie altere.

Sie sterbe.

Sie falle.

Die Staatsanwaltschaft antwortet ebenso ruhig.

"Hier ging es nicht um irgendeinen Wald."

Sie zeigt auf Luftbilder.

Der Picknickplatz.

Der Lehrpfad.

Die Sitzbank.

Genau dort verweilen Menschen.

Gerade dort müsse besondere Vorsicht gelten.

Die Diskussion verändert sich.

Plötzlich steht nicht mehr der Baum vor Gericht.

Nicht einmal der Förster.

Vor Gericht steht die Frage, wie sicher Natur überhaupt sein muss.

Der Förster wirkt müde.

Er kennt keine Schlagzeilen.

Er kennt Käfer.

Trockenheit.

Pilzbefall.

Stürme.

Seit Jahren sterben immer mehr Bäume.

Der Klimawandel beschleunigt, was früher Jahrzehnte dauerte.

Gleichzeitig kommen immer mehr Menschen.

Seit Corona suchen sie Erholung im Wald.

Der Förster beschreibt seinen Arbeitsalltag nicht wie einen Beamten.

Er beschreibt ihn wie einen Mann, der gegen die Zeit arbeitet.

"Man kann nicht jeden Baum ansehen."

Der Satz klingt nicht wie eine Ausrede.

Eher wie eine Kapitulation.

Die Richter ziehen sich zurück.

Man wartet.

Niemand spricht.

Nur Papier raschelt.

Als das Urteil verkündet wird, verändert sich der Raum kaum sichtbar.

Schuldig.

Fahrlässige schwere Körperverletzung.

Zwanzig Tagessätze auf Bewährung.

Kein Gefängnis.

Und doch verlässt kein Sieger den Saal.

Die Frau bleibt querschnittgelähmt.

Der Förster bleibt Förster.

Nur sein Beruf ist ein anderer geworden.

Draußen rauschen die Bäume.

Sie wissen nichts von Paragraphen.

Sie kennen weder Fahrlässigkeit noch Verkehrssicherungspflicht.

Sie wachsen.

Sie altern.

Sie sterben.

Und manchmal fallen sie.

Doch seit diesem Urteil fällt nicht mehr nur ein Baum.

Mit ihm fällt eine jahrzehntelange Gewissheit.

Dass der Wald ein Ort sei, an dem die Natur ihre eigenen Gesetze schreiben dürfe.

Nun schreiben Gerichte daran mit.

Ob das letzte Kapitel bereits verfasst ist, wird nicht in diesem Saal entschieden.

Darüber wird erst das Bundesgericht befinden.

Bis dahin bleibt der Wald derselbe.

Nur der Blick auf ihn hat sich verändert.

Tiefenanalyse

Am 9. Juli 2020 wurde eine von zwei Frauen, die eine Pause an einem Picknicktisch auf einem offiziellen Lehrpfad (sentier didactique) im Wald der Gemeinde Le Flon (Bezirk Veveyse, Kanton Freiburg, Schweiz) machten, von einem umgestürzten toten Buchenbaum getroffen und erlitt vollständige Paraplegie (Querschnittslähmung). Die verletzte Frau reichte im September 2020 Anzeige gegen unbekannte Täter ein. Die Ermittlungen konzentrierten sich auf den verantwortlichen Forstbeamten und zeitweise auf einen Gemeindeverantwortlichen. In erster Instanz wurde der Forstbeamte freigesprochen. Die verletzte Frau legte Berufung ein. Im Juli 2026 hob das Kantongericht Freiburg den Freispruch auf und verurteilte den Forstbeamten wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Das Gericht stellte fest, dass der Baum tot und morsch war und bei sorgfältiger Inspektion als gefährlich hätte erkannt werden können, zumal er sich direkt über einem Picknickplatz an einem offiziellen öffentlichen Wanderweg befand, wo Besucher ausdrücklich zum Verweilen eingeladen waren. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Bereich hätte gesichert, abgesperrt oder der Baum hätte gefällt werden sollen. Das Strafmass betrug 20 Tagessätze zu 180 Franken, ganz bedingt mit einer zweijährigen Probezeit – ohne Freiheitsstrafe. Der Forstbeamte akzeptiert das Urteil nicht und plant eine Beschwerde an das Schweizer Bundesgericht, unterstützt durch den Kanton Freiburg, dessen Staatsrat Didier Castella öffentlich erklärte, dass eine Kontrolpflicht für über eine Million Bäume in einem typischen Bezirk für Forstbeamte unmöglich ist. Der Fall wirft eine grundlegende Frage zur Verkehrssicherungspflicht in Wäldern auf: Muss der Staat offizielle Waldwege und Ruhezonen praktisch risikofrei machen, oder tragen Besucher selbst ein gewisses natürliches Risiko? Medienberichte haben die Entscheidung manchmal verallgemeinert als Pflicht zur Kontrolle jeden Baums entlang jeder Wanderstrecke, aber die Begründung des Gerichts scheint enger gefasst auf die besonders empfindliche Zone unmittelbar um den Picknickplatz. Das Urteil des Bundesgerichts könnte einen bindenden Präzedenzfall setzen, der die Kontrollpflichten, Haftungsrisiken für Forstbeamte, Wegabsperrungen und Kosten für Gemeinden und Forstbetriebe schweizweit beeinflusst – und hat Bedeutung für die Waldvergabepolitik in vielen anderen Ländern.

Zeitachse

Der Ablauf der Ereignisse in diesem Fall, von dem Geschehen bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts, in der Reihenfolge, wie das Gericht sie selbst dargestellt hat.

  1. 9. Juli 2020

    Incident

    Zwei Frauen machen eine Pause an einem Picknicktisch auf einem offiziellen Lehrpfad im Wald von Le Flon. Ein toter Buchenbaum stürzt auf eine der Frauen und verursacht vollständige Paraplegie.

  2. September 2020

    Ermittlungen

    Die verletzte Frau reicht Anzeige gegen unbekannte Täter ein. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf den verantwortlichen Forstbeamten und zeitweise auf einen Gemeindeverantwortlichen.

  3. Datum nicht in der Entscheidung angegeben

    Prozess (Erste Instanz)

    Der Forstbeamte wird in erster Instanz freigesprochen.

  4. Datum nicht in der Entscheidung angegeben

    Berufung

    Die verletzte Frau legt Berufung gegen den Freispruch ein.

  5. Juli 2026

    Urteil (Kantongericht)

    Das Kantongericht Freiburg hebt den Freispruch auf und verurteilt den Forstbeamten wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Strafmass: 20 Tagessätze zu 180 Franken, ganz bedingt mit zweijähriger Probezeit.

  6. Ausstehend – Datum nicht in der Entscheidung angegeben

    Beschwerde (Bundesgericht)

    Der Forstbeamte akzeptiert das Urteil nicht und beabsichtigt, den Fall an das Schweizer Bundesgericht zu bringen. Der Kanton Freiburg unterstützt diese Beschwerde. Staatsrat Didier Castella spricht sich öffentlich gegen eine unmögliche Kontrollpflicht für Forstbeamte aus.

Beweisstärke

Wie stark jedes Beweismittel in der Begründung des Gerichts gewichtet wurde — ein längerer, dunklerer Balken bedeutet, dass sich das Gericht bei seiner Entscheidung stärker darauf gestützt hat. Das spiegelt die Begründung des Gerichts wider, nicht eine eigene Einschätzung des Falls.

Baum war tot und morsch und befand sich über einem designierten öffentlichen Picknickbereich an einem offiziellen Lehrpfad

95/100

Gefährliche Beschaffenheit war als erkennbar durch sorgfältige Inspektion einzustufen

80/100

Keine Sicherheitsmassnahmen (Umzäunung, Sperrung, Fällung) wurden vom Forstbeamten für diesen Bereich durchgeführt

75/100

Schweregrad der Verletzung (vollständige Paraplegie) etabliert die Schwere der Körperverletzung

60/100

Beteiligte Personen

Die im Urteil genannten Personen und die jeweilige Rolle, die sie gespielt haben — zum Beispiel der Angeklagte, ein Zeuge oder ein Sachverständiger.

Nicht in der Entscheidung genannt

Beschuldigter/Verurteilter · Forstbeamter, verantwortlich für das Waldgebiet von Le Flon, Bezirk Veveyse, Kanton Freiburg

Nicht in der Entscheidung genannt

Geschädigte/Klägerin/Berufungsführerin · Mitglied der Öffentlichkeit, die den offiziellen Lehrpfad nutzte

Nicht in der Entscheidung genannt

Zeugin/Begleitperson · Zweite Frau, die zum Zeitpunkt des Unfalls im Picknickbereich anwesend war

Nicht in der Entscheidung genannt

Verdachtsperson bei Ermittlungen · Gemeindeverantwortlicher

Didier Castella

Politischer Unterstützer der Beschwerde · Staatsrat des Kantons Freiburg

Warum das Gericht so entschieden hat

Die vom Gericht selbst genannten Gründe für sein Urteil, in der Reihenfolge, wie sie im Urteil aufgeführt sind — keine Rangfolge nach rechtlicher Bedeutung, nur die Reihenfolge der Darstellung.

  1. Der tote und morsche Baum befand sich unmittelbar über einem designierten Picknickbereich, wo Besucher ausdrücklich zum Verweilen eingeladen waren, wodurch eine erhöhte Sorgfaltspflicht für diese spezifische Zone entstand
  2. Das Gericht stellte fest, dass der Baum sichtbar tot und verfallen war und seine gefährliche Beschaffenheit durch sorgfältige Inspektion hätte erkannt werden können
  3. Der verantwortliche Forstbeamte versäumte es, den Bereich zu sichern, abzusperren oder den Baum zu fällen, obwohl er in gefährlichem Zustand in einem hochfrequentierten Bereich lag
  4. Das Gericht stellte fest, dass der Bereich um den Picknickplatz eine besonders empfindliche Zone darstellte, die aktive Sicherheitsmassnahmen erforderte, im Gegensatz zu einer allgemeinen Pflicht zur Kontrolle jeden Baums im Wald
  5. Der Standort lag unmittelbar neben einem offiziellen Lehrpfad, was die Vorhersehbarkeit der öffentlichen Präsenz und die damit verbundene Sorgfaltspflicht weiter erhöhte

Häufig gestellte Fragen

  • Was geschah in diesem Fall?

    Am 9. Juli 2020 wurde eine Frau, die an einem Picknicktisch auf einem offiziellen Lehrpfad im Wald von Le Flon, Kanton Freiburg, eine Pause machte, von einem umgestürzten toten Buchenbaum getroffen. Sie erlitt vollständige Paraplegie. Sie reichte später Anzeige ein, und nach Aufhebung eines Freispruchs in erster Instanz wurde der verantwortliche Forstbeamte im Juli 2026 wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt.

  • Wer wurde verurteilt und wessen Delikt?

    Der verantwortliche Forstbeamte wurde im Juli 2026 durch das Kantongericht Freiburg wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt.

  • Welche Strafe verhängte das Gericht?

    Das Gericht verurteilte den Forstbeamten zu 20 Tagessätzen zu 180 Franken je Tagessatz, ganz bedingt mit einer zweijährigen Probezeit. Dies bedeutet, dass keine Freiheitsstrafe vollzogen wurde.

  • Was ist ein Tagessatz (Tagessatz) im Schweizer Strafrecht?

    Ein Tagessatz ist eine Einheit der Geldstrafe im Schweizer Strafrecht. Die Anzahl der Einheiten spiegelt die Schwere der Straftat wider, während der Betrag pro Einheit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Täters abgestimmt wird. In diesem Fall wurden 20 Tagessätze zu je 180 Franken verhängt, insgesamt 3.600 Franken, aber die Strafe war bedingt.

  • Was bedeutet es, dass die Strafe bedingt ist?

    Eine bedingte Strafe bedeutet, dass der Forstbeamte die Geldbusse nicht zahlen muss, sofern er die Bedingungen einhält – hier eine zweijährige Probezeit – und keine weiteren Straftaten begeht. Bei Verletzung der Bedingungen kann die bedingte Strafe aktiviert werden.

  • Warum wurde der Forstbeamte für verantwortlich befunden?

    Nach den Feststellungen des Gerichts war der Buchenbaum tot und morsch und hätte bei sorgfältiger Inspektion als gefährlich erkannt werden können. Der Baum befand sich direkt über einem Picknickbereich an einem offiziellen öffentlichen Wanderweg, auf dem Besucher ausdrücklich zum Verweilen eingeladen waren. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Bereich hätte gesichert, abgesperrt oder der Baum hätte gefällt werden sollen.

  • Wie war das Ergebnis in erster Instanz?

    In erster Instanz wurde der Forstbeamte freigesprochen. Die verletzte Frau legte Berufung ein, und das Kantongericht Freiburg hob den Freispruch auf, was zur Verurteilung führte.

  • Welche Rechtspflicht stand im Zentrum dieses Falls?

    Das zentrale Rechtsprinzip ist die Verkehrssicherungspflicht – die Pflicht, die öffentliche Sicherheit in für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen zu gewährleisten. Der Fall wirft die Frage auf, wie weit diese Pflicht in Waldgebieten, insbesondere an designierten Ruhezonen auf offiziellen Wegen, reicht.

  • Bedeutet die Entscheidung, dass jeden Baum entlang jeder Wanderstrecke kontrolliert werden muss?

    Nein, nach der eigenen Begründung des Gerichts nicht. Medienberichte haben die Entscheidung manchmal so verallgemeinert, aber die Analyse des Gerichts scheint enger gefasst auf die Zone unmittelbar um den Picknickbereich – einen Ort, an dem die Öffentlichkeit ausdrücklich zum Verweilen eingeladen war.

  • Warum ist die Tatsache, dass es ein Picknickbereich ist, rechtlich relevant?

    Die Gerichtsbegründung deutet darauf hin, dass ein Ort, an dem die Öffentlichkeit ausdrücklich zum Verweilen eingeladen wird, eine erhöhte Sorgfaltspflicht mit sich bringt im Vergleich zu einem gewöhnlichen Wanderweg. Besucher an einem Picknicktisch sind stationär und stärker Gefahren von oben ausgesetzt, und die Einladung zum Verweilen impliziert ein gewisses Sicherheitsversprechen durch die verwaltende Behörde.

  • Ist der Fall endgültig entschieden?

    Nein. Der Forstbeamte hat die Absicht erklärt, beim Schweizer Bundesgericht Beschwerde einzureichen, und der Kanton Freiburg hat öffentlich diese Beschwerde unterstützt. Der Fall ist nach den vorliegenden Informationen noch nicht endgültig entschieden.

  • Warum unterstützt der Kanton Freiburg die Beschwerde des Forstbeamten?

    Der Staatsrat des Kantons erklärte öffentlich, dass eine Kontrollpflicht über mehr als eine Million Bäume in einem typischen Bezirk für Forstbeamte unzumutbar und unpraktisch ist. Der Kanton scheint die durch die Verurteilung auferlegte Pflicht für unverhältnismässig zu halten.

  • Welchen Präzedenzfall könnte das Bundesgericht setzen?

    Eine Entscheidung des Bundesgerichts könnte nationale Standardmässstäbe für Kontrollpflichten von Forstbeamten, den Umfang der Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Wegen, Haftungsrisiken für Gemeinden und Kantone und ob Waldbesucher ein gewisses natürliches Risiko tragen, bindend etablieren. Sie könnte auch die Wegabsperrungspolitik und Forstbetriebskosten schweizweit beeinflussen.

  • Könnte dieser Fall auch ausserhalb der Schweiz relevant sein?

    Der Fall wird als relevant für die Waldvergabepolitik in vielen anderen Ländern erachtet, da die Spannung zwischen öffentlichen Sicherheitspflichten und dem natürlichen Charakter von Wäldern ein häufiges Thema in Ländern mit öffentlichen Waldwegen ist.

  • Welche Verletzung erlitt die Geschädigte?

    Die Geschädigte erlitt vollständige Paraplegie – eine Querschnittslähmung mit Lähmung unterhalb der Taille – als der tote Buchenbaum auf sie stürzte.

  • Wie begannen die Strafverfolgungen?

    Die verletzte Frau reichte im September 2020 Anzeige gegen unbekannte Täter ein. Die Ermittlungen konzentrierten sich anschliessend auf den Forstbeamten und zeitweise auf einen Gemeindeverantwortlichen.

  • Wurde ein Gemeindeverantwortlicher schlussendlich angeklagt oder verurteilt?

    Die Zusammenfassung zeigt, dass ein Gemeindeverantwortlicher zeitweise im Fokus der Ermittlungen stand, aber die beschriebene Verurteilung betrifft nur den Forstbeamten. Eine Verurteilung eines Gemeindeverantwortlichen wird in der Entscheidung nicht erwähnt.

  • Welche Baumart verursachte die Verletzung und warum ist das relevant?

    Der Baum war eine tote Buche. Das Gericht stellte fest, dass er morsch war und seine gefährliche Beschaffenheit bei sorgfältiger Inspektion hätte erkannt werden können. Die Baumart ist relevant, weil tote Buchen in der Forstwirtschaft bekannt dafür sind, relativ schnell ihre Stabilität zu verlieren, was auf die Vorhersehbarkeit der Gefahr hinweist.

  • Welche grundsätzliche Politikdiskussion hat dieser Fall ausgelöst?

    Der Fall wirft eine grundlegende Frage auf, ob der Staat offizielle Waldwege und Ruhezonen praktisch risikofrei machen muss oder ob Waldbesucher ein gewisses natürliches Risiko tragen. Das Ergebnis wird beeinflussen, wie Schweizer Behörden öffentliche Waldnutzung gegen Sicherheitspflichten und die praktischen sowie finanziellen Kosten der Einhaltung abwägen.

  • Wo genau ereignete sich der Unfall?

    Der Unfall ereignete sich auf einem offiziellen Lehrpfad (sentier didactique) im Waldgebiet der Gemeinde Le Flon, im Bezirk Veveyse, Kanton Freiburg, Schweiz.

  • Welche praktischen Massnahmen erwartete das Gericht vom Forstbeamten?

    Nach den Gerichtsfeststellungen waren die erwarteten Massnahmen die Sicherung des Bereichs, seine Sperrung für die Öffentlichkeit oder das Fällen des toten und morschen Baums – insbesondere angesichts seiner Position direkt über einem Picknickbereich auf einem offiziellen Weg, an dem Besucher eingeladen waren.

  • Könnte der Forstbeamte zusätzlich zur Verurteilung auch Zivilhaftung tragen?

    Die Urteilszusammenfassung behandelt nur das Strafverfahren. Ob Zivilverfahren um Schadensersatz eingeleitet wurden oder werden, ist in der zusammengefassten Entscheidung nicht ersichtlich.

Warum das wichtig ist

Das Urteil setzt die Sorgfaltspflicht von Förstern auf ein Niveau, das Kritiker als praktisch unerreichbar einstufen. Es schärft den Konflikt zwischen der Schweizer Waldöffentlichkeit und der rechtlichen Haftung bei Unfällen in der Natur und könnte als Präzedenzfall dienen, der massive Konsequenzen für die Walderschließung hat. Die Forstbranche fordert nun klarere gesetzliche Richtlinien für ein angemessenes Risikomanagement.

FahrlässigkeitUmweltrechtÖffentliche SicherheitSchweizer GerichteKlimafolgenRichtungsweisendes Urteil

Quellen

Anteil der fahrlässigen Delikte in der Schweiz

Wo passieren in der Schweiz die meisten Unfälle?

Nach dem Urteil – Gedanken 

Man fragt immer, wie ein Urteil hätte verhindert werden können. Dieselbe Frage stellt man einem Dach, nachdem es eingestürzt ist, einem Schiff, nachdem es gesunken ist, oder einem Menschen, nachdem sein Herz aufgehört hat zu schlagen. Vorher stellt sie kaum jemand.

Der Förster hätte vielleicht jeden Baum betrachten können. Er hätte jeden Stamm mit einem Hämmerchen beklopfen, jede Krone durch ein Fernglas mustern, jeden morschen Ast fällen lassen können. Dann wäre vielleicht dieser Baum nicht gefallen.

Vielleicht aber ein anderer.

Denn der Wald ist kein Uhrwerk. Er ist älter als alle Paragraphen und wird länger leben als sie.

Man fragt, wie der Förster seine Strafe hätte mindern können.

Vielleicht hätte er weinen sollen.

Die Gerichte lieben Tränen nicht, aber sie misstrauen ihnen auch nicht. Ein Mann, der sagt: »Ich habe alles richtig gemacht«, beleidigt manchmal den Schmerz des Opfers, obwohl er die Wahrheit spricht. Ein Mann dagegen, der sagt: »Ich werde diese Frau nie vergessen«, spricht nicht über Schuld, sondern über Menschlichkeit. Und manchmal wiegt Menschlichkeit vor Gericht mehr als Logik.

Man fragt nach seinem Rechtsanwalt.

Der Anwalt verteidigte den Förster.

Vielleicht hätte er den Menschen verteidigen sollen.

Er sprach von Waldwirtschaft, von Fachrichtlinien, von natürlichen Gefahren, von abgestorbenen Buchen und Verkehrssicherungspflichten. Alles war richtig. Alles war vernünftig.

Nur eines fehlte.

Die Frau.

Man darf vor Gericht niemals vergessen, dass am Anfang jeder Akte ein Mensch steht. Richter urteilen nach Gesetzen. Aber sie hören zuerst Geschichten.

Vielleicht hätte der Verteidiger sagen sollen:

»Mein Mandant hat dieser Frau nichts Böses gewollt. Er wird den Tag ihres Unglücks bis an sein Lebensende mit sich tragen. Er bittet das Gericht nicht um Mitleid. Er bittet nur darum, ihn nicht für allmächtig zu halten. Er ist Förster geworden, weil er Bäume liebt. Nicht, weil er über sie herrscht.«

Vielleicht hätte dieser Satz nichts geändert.

Vielleicht alles.

Und schließlich fragt man nach dem Richter.

War er streng?

War er ungerecht?

War er vom Zeitgeist getrieben?

Nein.

Er war Richter.

Richter urteilen selten nur über den Menschen vor ihnen. Sie urteilen immer auch für jene, die morgen kommen.

Vor fünfzig Jahren wäre vielleicht der Baum schuld gewesen.

Heute sucht man den Verantwortlichen.

Morgen wird man vielleicht den Gesetzgeber fragen.

So wandert die Schuld durch die Zeiten wie ein einsamer Wanderer durch den Wald.

Und der Förster?

Er wird wieder zwischen den Buchen gehen.

Aber von nun an wird jeder tote Ast, den er über sich knacken hört, nicht mehr nur nach Holz klingen.

Er wird nach einem Urteil klingen.